Betriebskostenmanagement

Auf Basis der Geislinger Konventionen

Die bereits als "Zweite Miete" titulierten wohnungswirtschaftlichen Betriebskosten haben sich zunehmend zu einer Belastung für Mieter und Vermieter entwickelt.

Für Mieter wird die Wohnkostenbelastung übermäßig erhöht. Aus Sicht der Vermieter verknappen hohe Betriebskosten Mieterhöhungsspielräume und erschweren die Vermietbarkeit von Wohnungen. In den Regionen mit zunehmendem Wohnungsleerstand werden zudem die Betriebskosten zu einer unvertretbaren Belastung der Genossenschaft und der Wohnungsunternehmen.

Effektives Betriebskostenmanagement setzt genaue Kenntnisse der die Betriebskosten bestimmenden Strukturdaten und der Einzelbetriebskosten nach Art und Höhe voraus.

Diese müssen so aufbereitet werden, dass die Bildung von Kennwerten als Grundlage für Steuerungsentscheidungen ermöglichst wird. Mit dem Betriebskosten-Benchmarking als wesentlichem Instrument des Betriebskostenmanagements kann das geleistet werden.

Betriebskosten-Benchmarking kann als internes Instrument in Genossenschaften und im Wohnungsunternehmen angewandt werden, besondere Wirkung entfaltet es vor allem jedoch im Rahmen unternehmensübergreifender lokaler, regionaler oder auch überregionaler Vergleiche.

Das setzt eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Betriebskostenpositionen bzw. der die Kosten verursachenden Leistungen voraus.

Eine aus Vertretern von Verbänden, Genossenschaften, Wohnungsunternehmen und wohnungswirtschaftlichen Dienstleistern bestehende Arbeitsgruppe hat unter Federführung von Prof. Dr. Hansjörg Bach, Fachhochschule Nürtingen/Studiengang Immobilienwirtschaft,HfWU, zu diesem Zweck die Geislinger Konvention erarbeitet.

Die Geislinger Konvention ist eine Weiterentwicklung des bei der Baugenossenschaft Münster a.N. eG seit 1996 im Einsatz befindlichen Betriebskosten-Monitors der aus der Umstellung von Betriebskostenpauschalen in Betriebskostenabrechung erfolgte.

Die Geislinger Konventionen, die eng an die Betriebskostenverordnung (ehem. Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV) angelehnte tief gestaffelte Untergliederung der Einzelbetriebskostenarten stellt sicher, dass alle Wohnungsunternehmen, die ihre Betriebskosten entsprechend buchen, sich unabhängig von der Tiefe ihrer Datenstruktur hieran beteiligen können.

Über die zum Teil vorhandenen bzw. in der Regel nur einmal einzupflegenden Strukturdaten sollen insbesondere gebäude-, ausstattungs- und regionalspezifisch aussagefähige Kennziffern gewährleistet werden.

Siehe auch: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen und Geislingen https://www.hfwu.de/forschung-und-transfer/institute-und-einrichtungen/geislinger-konvention